Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
faq - Frequently Asked Questions
Die Vermietung von Kühlfahrzeugen bei FRIGO-RENT erfolgt grundsätzlich an Gewerbekunden. Eine Vermietung an Privatpersonen ist jedoch in Einzelfällen möglich.
Bei Firmenkunden gibt es kein Mindestalter für Fahrer.
Bei Privatpersonen beträgt das Mindestalter 23 Jahre. Zudem müssen Fahrer seit mindestens einem (1) Jahr im Besitz eines gültigen Führerschein der jeweiligen Fahrzeugkategorie sein.
Kurz gesagt: Quasi alle Kühlfahrzeuge die auf dem Markt verfügbar sind.
Bei uns erhalten Sie kurzfristig und zu attraktiven Konditionen ein passendes Fahrzeug für Ihren aktuellen Bedarf – vom 2,8-Tonnen Frischdienst-Transporter bis zum 18-Tonnen Tiefkühl-Lkw oder Sattelauflieger.
Für gewerblich eingesetzte Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist ein digitaler Tachograf gesetzlich vorgeschrieben. Alle unsere Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen zGG und mehr verfügen daher über einen digitalen Tachografen. Für die Benutzung des digitalen Aufzeichnungsgerätes ist eine Fahrerkarte erforderlich.
FRIGO-RENT vermietet Kühlfahrzeuge für jede gewünschte Mietdauer. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit können Sie bei uns auch Fahrzeuge für wenige Stunden mieten. Der kürzeste Abrechnungszeitraum für die FRIGO-RENT Kühlfahrzeugmiete ist jedoch 1 Tag (24 h).
Ob ein Tag, eine Woche, oder mehrere Monate: Die Mietoptionen bei FRIGO-RENT sind so vielfältig wie Ihre Anforderungen. In der FRIGO-RENT Kurzzeitmiete bieten wir Ihnen Tagesmieten, Wochenmieten, Wochenendmieten oder Monatsmieten (30 Tage) zu günstigen Konditionen. Die FRIGO-RENT Kurzzeitmiete eignet sich besonders für die Überbrückung von Fahrzeugausfällen oder um zusätzlichen Transportbedarf bei Auftragsspitzen auszugleichen.
In der FRIGO-RENT Langzeitvermietung erhalten Sie Kühlfahrzeuge für einen Zeitraum von 2 Monaten und mehr. Die FRIGO-RENT Langzeitvermietung eignet sich beispielsweise für die Überbrückung längerer Lieferzeiten bei einer Neufahrzeugbestellung oder als Alternative zu einem Neufahrzeugkauf bei ungewisser langfristiger Auftragslage.
Ja, bei FRIGO-RENT können Sie auch „von jetzt auf gleich“ ein Kühlfahrzeug mieten – vorausgesetzt, ein Fahrzeug der von Ihnen angefragten Fahrzeugklasse ist an der Station in Ihrer Nähe für den benötigten Zeitraum verfügbar. Bitte beachten Sie insbesondere bei der kurzfristigen Miete unsere Zahlungsbedingungen.
Kühlfahrzeuge zur Miete bei FRIGO-RENT erhalten Sie deutschlandweit in den FRIGO-RENT Niederlassungen und Stationen. Unsere Standorte finden Sie in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart und Ulm. Eine Übersicht über alle Standorte mit Anschriften und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Standorte.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Mietfahrzeug an einer unserer Mietstationen abzuholen, bringen wir Ihnen das Fahrzeug gegen gesonderte Berechnung zu Ihnen und holen es auch wieder ab.
Bei der Fahrzeugabholung bringen Sie bitte einen für die jeweilige Fahrzeugkategorie gültigen Führerschein mit.
Mit FRIGO-RENT ist die Kühlfahrzeugmiete leicht gemacht. Für die Bezahlung Ihres Mietfahrzeugs bieten wir Ihnen viele verschiedene Möglichkeiten:
- Vorabüberweisung
- Kreditkarte (Visa und Mastercard)
- EC-Cash
- Rechnung
- SEPA- Firmenlastschrift
Die Reservierung eines Kühlfahrzeugs zur Miete bei FRIGO-RENT ist einfach und unkompliziert. In unserem Online-Formular wählen Sie einfach die für Sie nächstgelegene Mietstation sowie die Fahrzeugkategorie und den gewünschten Mietzeitraum aus und ergänzen Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen mit einem Mietangebot. Oder rufen Sie uns einfach an! Auf der Seite „Standorte“ finden Sie die Telefonnummern aller FRIGO-RENT-Standorte. Unsere Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gern. Sie möchten zurückgerufen werden? Herzlich gern! Nennen Sie uns in unserem Rückrufformular Ihre Telefonnummer und die gewünschte Rückrufzeit. Sie können uns auch einfach eine E-Mail mit Ihrer Anfrage. Die E-Mail-Adressen aller FRIGO-RENT-Standorte finden Sie auf der Seite „Standorte“.
Ja, Sie können die Reservierung für die Miete eines Kühlfahrzeugs vor der Anmietung stornieren.
Wenn bereits ein von beiden Vertragspartnern unterschriebener Mietvertrag vorliegt, kann dieser unter Beachtung der nachfolgenden Stornogebühren ebenfalls storniert werden:
Stornogebühren:
- bis 72 Std. vor Fahrzeugübergabe: 25% des anfallenden Mietpreises
- bis 48 Std. vor Fahrzeugübergabe: 50% des anfallenden Mietpreises
- bis 24 Std. vor Fahrzeugübergabe: 100% des anfallenden Mietpreises
Wenn Sie Ihren Mietwagen stornieren müssen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Wunsch der Stornierung an die jeweilige Station, bei der Sie das Fahrzeug reserviert haben. Die Kontaktdaten aller FRIGO-RENT Stationen finden Sie auf der Seite Standorte.
Eine Verpflichtung des Vermieters, vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages das Fahrzeug zurückzunehmen, besteht nicht.
Gibt der Mieter vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages das Fahrzeug an den Vermieter zurück, sei es eigenmächtig oder aufgrund einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter, ist der Vermieter berechtigt, anstelle der vereinbarten Miete ab dem Zeitpunkt der Rückgabe bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% der vereinbarten Nettomietraten, (ohne Zusatzleistungen) zu berechnen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
In den Miettarifen für FRIGO-RENT Kühlfahrzeuge sind abhängig von der Mietdauer bereits Freikilometer enthalten. Die Anzahl der Freikilometer finden Sie jeweils im Angebot zu ihrer Reservierungsanfrage.
Sollten Sie mehr Freikilometer benötigen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir berechnen den Mietpreis einschließlich der zusätzlichen Freikilometer und senden ihnen ein an Ihre Wünsche angepasstes Mietangebot. Bitte beachten Sie: Minderkilometer werden nicht rückvergütet.
Alle Mietfahrzeuge von FRIGO-RENT sind mit einer Haftpflichtversicherung sowie mit einer Vollkaskoversicherung sowohl gegen Schäden Dritter als auch gegen Schäden am Mietfahrzeug versichert. Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung für den Mieter in beiden Fällen bei 2.500 Euro pro Schaden liegt
Bei einem Haftpflichtschaden (Schädigung Dritter) haftet der Mieter mit 2.500 Euro je Schaden.
Bei einem Kaskoschaden (Schäden am Mietfahrzeug) haftet der Mieter mit 2.500 Euro je Schaden.
Bei der FRIGO-RENT Kühlfahrzeugmiete nicht versichert sind Schäden am Ladegut des Mieters, die durch einen technischen Defekt des Fahrzeuges, durch die im Fahrzeug verbaute Kühleinrichtung oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Für diese Fälle muss der Mieter seine Warenversicherung bzw. Transportversicherung heranziehen.
Ebenfalls nicht versichert sind Schäden am Ladegut die aufgrund unsachgemäßer Ladungssicherung oder durch unsachgemäße Beladung entstehen. Auch für diese Schäden muss der Mieter selbst aufkommen.
Die zubuchbaren Zusatzleistungen von FRIGO-RENT umfassen Ladungssicherungsmittel ebenso wie Serviceleistungen, um Ihnen die Kühlfahrzeugmiete so einfach wie möglich zu machen. Im Einzelnen können Sie bei FRIGO-RENT folgende Leistungen hinzubuchen:
- Sperrstangen horizontal und vertikal für jeden Fahrzeugtyp
- Verlängerungskabel für die Kühlmaschine bei externer Stromversorgung
- Zustellung und Abholung
- Endreinigung (nach Aufwand)
- Betankungspauschale
Alle FRIGO-RENT Kühlfahrzeuge über 7,5 t zGG. sind mit einer Onboard-Unit (OBU) ausgestattet, die die auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegte Strecke automatisch erfasst. Bei der Kurzzeitmiete erfolgt die Abrechnung der Mautgebühren nach Mietende am Anfang des Folgemonats. Bei Langzeitmiete erfolgt die Abrechnung der Mautgebühren jeweils zum Anfang des Folgemonats. Grundlage ist die Abrechnung des Mautbetreibers TollCollect, zuzüglich einer Verwaltungspauschale.